Google Translate: አማርኛ/Amharischعربي/Arabisch | български/Bulgarisch | 汉语 /Chinesisch | English | فارسی/Farsi | Français | Ελληνικά/Griechisch | Hrvatski/Kroatisch | Italianoپښتو/Paschtu | Polski | Românesc | русский/Russisch | Espanol | Türk | Українська/Ukrainisch

Zurück zur Übersicht Alles in "Übergang Schule-Beruf Ausbildung"

Anerkennung von Abschlüssen

Sie haben Ihren Schulabschluss nicht in Deutschland erworben? Sie können Ihren Abschluss in Deutschland anerkennen lassen. Das bedeutet für Sie, Sie bekommen ein Dokument in deutscher Sprache, das Sie den Bewerbungen beilegen können. Das ist für eine Ausbildung genauso wichtig wie für eine Arbeitsstelle und ein Studium.

Sie haben Ihren Berufsabschluss nicht in Deutschland erworben? Sie können Ihren Berufsabschluss in Deutschland vielleicht anerkennen lassen. Da es unterschiedlich ist, welche Stelle für welchen Beruf zuständig ist, gibt es eine spezielle Beratung dazu. Die Mitarbeitenden können Informationen geben, wie Sie Ihren Abschluss prüfen und anerkennen lassen können.


9 Einträge gefunden (Seite 1 von 1)

MBE- Migrationsberatung für erwachsene Zuwanderer

Das Beratungsangebot richtet sich an alle erwachsenen Migrantinnen und Migranten über 27 Jahre.

Beratung für Jugendliche bis 27 Jahren - Jugendmigrationsdienst Fürth

Der JMD berät und begleitet junge Migranten/-innen zwischen 12 und 27 Jahren.

ZAQ - Zentrale Servicestelle zur Anerkennung ausländischer Qualifikationen (Stadt Nürnberg - BCN)

Die Beratungsstelle ZAQ ist Teil des deutschlandweiten Förderprogramms „IQ – Integration durch Qualifizierung“. Ratsuchende werden zu den möglichen Schritten bei der Anerkennung ausländischer Qualifikationen in Deutschland beraten.

Anerkennung ausländischer Schulabschlüsse

Die Zeugnisanerkennungsstelle ist für die Bewertung von außerbayerischen allgemeinbildenden Schulabschlüssen zuständig als Nachweis der Hochschulreife, der Fachhochschulreife, eines mittleren Schulabschlusses oder des erfolgreichen Hauptschulabschlusses.

Anerkennung von ausländischen Berufsabschlüssen (sozial, gewerblich-technisch, kaufmännisch)

Das Landesamt für Schule ist zuständig für die Anerkennung der Gleichwertigkeit von ausländischen Berufsabschlüssen in den Bereichen sozialpädagogische und sozialpflegerische Berufe sowie gewerblich-technische und kaufmännische Berufe.

Pflegefachhelfer*in: Anerkennung der ausländischen Berufsausbildung

Sie können einen im Ausland erworbenen schulischen/beruflichen Abschluss in der Pflegehilfe auf Gleichwertigkeit mit der bayerischen Berufsausbildung zum "Pflegefachhelfer/in (Altenpflege)" bzw. "Pflegefachhelfer/in (Krankenpflege)" prüfen lassen.

Hotline Arbeiten und Leben in Deutschland

Die Hotline beantwortet Ihre Fragen zu folgenden Themen auf Deutsch und Englisch: Jobsuche, Arbeit und Beruf | Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse | Einreise und Aufenthalt | Deutsch lernen

ANABIN - Infoportal zu ausländischen Berufsabschlüssen

Die Datenbank stellt Informationen zur Bewertung ausländischer Bildungsnachweise bereit und unterstützt Behörden, Arbeitgeber und Privatpersonen, eine ausländische Qualifikation in das deutsche Bildungssystem einzustufen.

Bildungsberatung der IHK Nürnberg für Mittelfranken

Informationen zu den Ausbildungsberufen der IHK (Industrie- und Handelskammer), Weiterbildung und Informationen zum dualen Studium