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Rehamaßnahmen / Inklusion

Eine Reha-Maßnahme ist eine Hilfe, wenn Sie Ihre alte Arbeit nicht mehr machen können. Sie haben schon einen Beruf gelernt. Dann werden Sie aber sehr krank. Oder Sie haben einen Unfall. Sie können Ihren alten Beruf nicht mehr machen.

Sie können aber eine andere Arbeit machen. Dann können Sie zum Beispiel eine Umschulung machen. Eine Umschulung dauert 2 Jahre. Die Kosten für die Ausbildung werden für diese Zeit übernommen. Die Prüfungsgebühren werden auch bezahlt. Und die Bücher und Hefte, die Sie brauchen. Auch die Arbeits-Kleidung wird bezahlt. Und alle Arbeitsgeräte, die Sie brauchen.

Wer bezahlt die Umschulung? Für die Umschulung bezahlt die Rentenversicherung oder die Agentur für Arbeit oder die Unfallversicherung. Manchmal bezahlt auch das Sozialamt.

Was bedeutet Inklusion? Alle Menschen können mitmachen. Niemand wird ausgeschlossen. Alle Menschen gehören dazu: Menschen mit und ohne Behinderung. Es soll auch bei der Arbeit Inklusion geben. Das ist ein Menschenrecht. Menschen mit und ohne Behinderungen sollen zusammen arbeiten können.


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Jobcenter Fürth Stadt - Jugendliche und junge Erwachsene U25 -

Beratung Jugendlicher und junger Erwachsener im ALG 2 Leistungsbezug mit Schwerpunkt Vermittlung und Förderung.

Leistungen für Kinder und Jugendliche mit Behinderung

Kinder und Jugendliche, die durch eine (drohende) Behinderung wesentlich eingeschränkt sind, um an der Gesellschaft teilzuhaben, können Leistungen der Eingliederungshilfe erhalten. Das gibt es für die Vorschule und auch für die Schule.

Berufsberatung

Wir informieren und beraten alle jungen Menschen, die vor dem Einstieg ins Erwerbsleben stehen und bieten Unterstützung bei der beruflichen Orientierung und der Berufswahl sowie der Vermittlung in Ausbildung oder Überbrückungsangebote.

Vermittlung und Beratung schwerbehinderter Menschen und Rehabilitanden

Die Bundesagentur für Arbeit ist Verwaltungsträgerin der Arbeitslosenversicherung. Daneben gibt es umfassende Beratungs- und Qualifizierungsangebote für Schwerbehinderte oder Rehabilitanden, die sich am Arbeitsmarkt z.B. neu orientieren möchten.

Beauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderung

Information und Beratung zu Themen von und für Menschen mit Behinderung wie Leistungen zur Teilhabe in allen Lebensbereichen, Barrierefreiheit, Beantragung von Nachteilsausgleichen (Schwerbehindertenausweis), Inklusion in der Gesellschaft.